BEDINGUNGEN EIN FAHRZEUG ZU MIETEN
ALTERSBESCHRÄNKUNGEN FÜR DAS MIETEN UND DER FÜHRERSCHEIN
Von unserem Mietwagenservice können Kunden Gebrauch machen, die mindestens 21 Jahre alt sind und einen mindesten 1 Jahr alten Führerschein der B-Klasse besitzen.
Kunden, die unter 21 Jahre sind, können mit dem Kauf einer zusätzlichen Versicherung, Gebrauch von unserem Mietwagenservice machen.
Den Mietwagen können nur die Personen benutzen, die im Vertrag als Fahrer und Zusatzfahrer angegeben wurden. Wenn Fahrer und Zusatzfahrer, die nicht im Vertrag angegeben sind, das Fahrzeug fahren, werden für die finanziellen und materiellen Schäden der Mieter und der Fahrer verantwortlich sein und die Versicherung für solche Unfälle und Schäden ungültig sein.
Unten werden das notwendige Mindestalter und das notwendige Alter des Führerscheins für die jeweiligen Segmente angezeigt;
Segment | Mindestalter | Minimum Führerscheinalter |
Klein | 21 | 1 |
Mittel | 23 | 2 |
Suv | 25 | 3 |
Minivan | 27 | 5 |
Luxus | 27 | 5 |
BEDINGUNGEN DAFÜR, EIN FAHRZEUG MIT EINEM AUSLÄNDISCHEN FÜHRERSCHEIN ZU MIETEN
Der Führerschein von ausländischen und türkischen Kunden, die ihren Führerschein in anderen Ländern gemacht haben, ist 1 Jahr lang, nach Einreise in unser Land, gültig.
Nach einem Aufenthalt von über sechs Monaten in unserem Land, können unsere Kunden in Auslandsvertretungen und mit einer notariell beglaubigten türkischen Übersetzung des Führerscheins ein Fahrzeug mieten.
MIETDAUER DES FAHRZEUGS
Die Mindestdauer für das Mieten beträgt 24 Stunden, die wöchentliche Mietdauer beträgt 7 Tage und die monatliche Mietdauer wird über 30 Tage berechnet.
Die Mindestdauer für das Mieten kann zu besonderen Anlässen und in der Hochsaison abweichen.
BEZAHLUNG
Das Mieten eines Fahrzeugs und die Zusatzversicherungen können bar in jeder Währung, mit Kreditkarte oder per Überweisung gezahlt werden.
Kunden, die keine Kreditkarte besitzen, können in bar zahlen.
Machen Sie ohne Vorauszahlung, ohne Kreditkarte und ohne Kaution, mit der Firma Vision Rent a Car, einen sicheren Gebrauch von dem Automietservice. Alle Zahlungen werden während der Übergabe des Fahrzeugs entgegengenommen.
KAUTION
Bei Kleinwagen und bei Fahrzeugen des mittleren Segments werden keine Kaution verlangt. Nur bei Luxusfahrzeugen werden eine Kaution verlangt.
VORAUSZAHLUNG
Wenn kein Ausnahmefall besteht, wird keine Vorauszahlung verlangt, falls die Flug-, Pass- und Ausweisinformationen mit unserem Büro geteilt werden. Zahlungen und Beträge werden während der Übergabe des Fahrzeugs getätigt.
KRAFTSTOFF-RICHTLINIE
Unsere Fahrzeuge werden mit einem bestimmt Kraftstoffstand übernommen und mit demselben Stand wieder zurückgegeben.
Wenn das Fahrzeug mit einem höheren Kraftstoffstand zurückgegeben wird als übernommen, wird keine Kraftstoff- oder Gebührenrückerstattung erfolgen.
KILOMETERBEGRENZUNG
Die tägliche Kilometerbegrenzung liegt bei 200 km, beim Mieten von 7 oder mehr Tagen liegt diese bei 3000 km und beim monatlichen Mieten liegt die Kilometerbegrenzung bei 4000 km.
Die Kilometerüberschreitung ändert sich von Fahrzeug zu Fahrzeug, worüber Sie sich in unserem Büro informieren lassen können.
Klein | Mittel | Luxus |
2,00 TL | 3,00 TL | 10,00 TL |
BRINGSERVICE DES MIETWAGENS AN IHRE ADRESSE
Wir bieten in den Gebieten Antalya-Zentrum, Konyaalti, Lara, Kepez, Dösemealti, Kundu und Belek 24/7 den kostenlosen Abhol- und Bringservice an.
Für die anderen Kreisstädte und Städte, werden abhängig von der Entfernung, Gebühren berechnet, worüber Sie sich in unserem Büro informieren lassen können.
KOSTEN DER HINFAHRT
Im Falle, dass das Fahrzeug in Antalya übernommen wird und in einer anderen Stadt zurückgegeben wird, werden Kosten für die Hinfahrt berechnet, die seitens Vision Rent a Car festgesetzt werden.
Die Kosteninformationen variieren je nach Entfernung.
VERSPÄTUNG BEI DER RÜCKGABE
Das Fahrzeug muss nach Endung der Mietdauer, an dem im Vertrag angegebenen Datum und Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurückgegeben werden.
Für eine Verspätung von mehr als 60 Minuten, werden Mietkosten für einen Tag berechnet.
STRAFZETTEL, MAUT- UND BRÜCKENGEBÜHREN
Der Mieter trägt die gesamte Verantwortung und die Verantwortung für die Strafzettel, die während der im Vertrag festgehaltenen Zeitdauer entstehen.
Auch die Verantwortung der Strafzettel, Maut- und Brückengebühren, die wir nach Ablauf der Mietdauer erhalten, werden von dem Mieter getragen.
ZUSATZVERSICHERUNGSPAKETE UND DER SERVICE
Unsere gesamten Fahrzeuge verfügen über eine Verkehrs- und Kaskoversicherung.
Auf Wunsch können Zusatzversicherungen und erweiterte Versicherungspakete gekauft werden.
Optionale Haftpflichtversicherung : Es umfasst Schäden dritter Personen. Sie können das Limit dieser Versicherung mit Zusatzkosten erhöhen.
Versicherung für Bagatellschäden : Dies ist eine Reparaturversicherung mit Kundendeklaration, die bei Schäden, die unter dem Betrag, die seitens Vision Rent a Car festgelegt wurde, liegen.
STORNIEREN DER RESERVIERUNG
Sie können Ihre Reservierung bis zu 24 Stunden vor der Fahrzeugübernahme kostenlos stornieren. Wenn Sie Ihre Reservierung weniger als 24 Stunden vorher stornieren, werden nach Anzahl der Tage, bestimmte Mietkosten berechnet.
FAHRT INS AUSLAND MIT DEM MIETWAGEN
Die Fahrt ins Ausland mit unseren Fahrzeugen ist verboten.
WICHTIGE HINWEISE
Im Falle eines Unfalls, kontaktieren Sie die nächstgelegene Polizei- oder Gendarmeriestation, ohne das Fahrzeug vom Unfallort zu bewegen und holen Sie sich einen Unfall- und Alkoholbericht ein.
Ansonsten gelten die gesamten Versicherungen als ungültig.
Bei Unfällen mit geringfügigem Schaden, können die Fahrer untereinander einen Unfallbericht erstellen. Die diesbezüglichen Unfallberichte müssen innerhalb von 12 Stunden bei der Firma Vision Rent a Car eingereicht werden.
Unsere Fahrzeuge sind mit einem Freibetrag in Höhe von 25% gegen Diebstahl versichert.
Im Falle, dass das Fahrzeug gestohlen wird, kontaktieren Sie die nächstgelegene Polizei- oder Gendarmeriestation und holen Sie sich einen Diebstahlbericht ein. Um jedoch von der Diebstahlversicherung Gebrauch machen zu können, muss der Originalschlüssel beim Fahrer sein.
Für einseitige Schäden ist der Mieter verantwortlich.
Für die seitens der Versicherung nicht übernommenen mechanischen und elektrischen Fehler, wie Fehler beim Nutzen des Fahrzeugs und Unachtsamkeiten (Fehler beim Umschalten u.a.) und außerdem auf Wunsch von Dritten, muss der Mieter für den Schaden aufgekommen.